Komma bei nachgestellten Erläuterungen – am Beispiel von „und zwar“, „und das“, „nämlich“
Eine genauere Bestimmung, die mit und zwar angekündigt wird, trennt man immer durch ein Komma ab: Ich werde abreisen, und zwar am Montag. Dasselbe gilt auch für alle anderen nachgestellten Erläuterungen, eingeleitet durch und das, nämlich etc. Wir müssen handeln, und das bald. Es gab nur eine Möglichkeit, nämlich fliehen.